Hallo,

jedes Gutachten, was der Fzg-Halter jetzt machen lässt ist wertlos.
Der richtige Weg ist: Den Motor zulassen, auch nicht in einer Werkstatt öffnen lassen, und Klage einreichen.
Das Gericht kann dann ein Beweisssicherungsgutachten beauftragen, das u.U. in einer Werkstatt vom beauftragten Gutachter gemacht wird, weil ihm dort die Werkstatt die zerlegenden Arbeiten durchführen kann. Der Gutachter ist dann entweder dabei oder kommt in verschiedenen Stadien der Zerlegung immer wieder dazu.

Selbst Gutachten beauftragen ergibt ein Gutachten ohne gerichtlichen Beweiswert.

Gruß
Arno

Das vorgenannte stellt keine Rechtsberatung dar, sondern gibt eine eigene Erfahrung wieder, die ich gemacht habe. Das Fzg stand einige Monate mit einem von der Werkstatt bei der ich zu dieser Zeit arbeitete mit einem defekten Motor bis dann der Gerichtlich bestellte Gutachter kam und die Zerlegung anordnete.