Zitatanfang:
Es kann ja nicht sein das der TÜV das Geld kassiert und die volle Haftung an den Staat abschiebt.
Zitatende


Doch kann er. Es sei denn der Tüvler hätte grob fahrlässig gehandelt.


Warum?

Der Tüv übernimmt eine hoheitliche Aufgabe und ist damit rein haftungstechnisch einem Beamten(im Gesetz heisst es Jemand) gleichgesetzt. Der Beamte haftet persönlich nur bei grober Fahrlässigkeit oder wenn ein privater Hintergrund besteht. z. B. Den A.T. kann ich nicht ausstehen. Dem zeig ich wie gut mein Hammer funktioniert. A.t. hat jetzt nicht nur Rost, sondern auch ganz neue Beulen.(grins)


Einige kennen wohl das Grundgesetz nicht. Die sollen mal nach lesen.

Für die ganz Fleissigen



Joachim

Zuletzt bearbeitet von JoJobaer; 23/07/2013 15:20.

Rindvieh ist der einzige Reichtum des Landes.

Tacitus (Germania 5)