WEIL ES HIER UM PKWs/GELÄNDEWAGEN UND NICHT UM LKWs/TRECKER GEHT VERMUTE ICH.
schreien ist unhöflich.
Zitat
der treadstarter hat wohl einen G meine ich verstanden zu haben.
bei LKWs,schlepper oder trecker ist doch einiges anders.das verwirrt doch nur.............
Nur weil bei Zulassung als PKW die Anhängelast ungebremst auf 750Kg beschränkt ist, ist es ein Unding, daß der TÃœV das Gesamtgewicht des Anhängers auf 750Kg beschränkt hat.
Grüße DaPo
Fußball war doof, Fußball ist doof, Fußball bleibt doof.