Original geschrieben von DaPo
Nur weil bei Zulassung als PKW die Anhängelast ungebremst auf 750Kg beschränkt ist, ist es ein Unding, daß der TÃœV das Gesamtgewicht des Anhängers auf 750Kg beschränkt hat.
Nochmal auf meine Anmerkung zurück zu kommen, wenn am Anhänger ne Kugelkupplung montiert ist, dann ists doch korrekt, oder?


Gruß Rainer
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