Unter dem Aktenzeichen 8 V 2091/06 A (Verk) hat das Finanzgericht Düsseldorf die seit Mai 2005 geltende Besteuerung nach Hubraum für nicht mit dem EU-Recht vereinbar beurteilt und setzte die Volziehung eines Kraftfahrzeugbescheids ab Fälligkeit aus.
Unter dem Aktenzeichen 8 V 2091/06 A (Verk) hat das Finanzgericht Düsseldorf die seit Mai 2005 geltende Besteuerung nach Hubraum für nicht mit dem EU-Recht vereinbar beurteilt und setzte die Volziehung eines Kraftfahrzeugbescheids ab Fälligkeit aus.