Änderungen bei der Hauptuntersuchung

Autos und Motorräder von gesetzlicher
Änderung betroffen / Stichtag für neue Hauptuntersuchung ist 1.
April

TÜV Rheinland
Prüfstellen gut vorbereitet

Köln,
13. März 2006. Das Wetter wird langsam besser und die Tage länger – das lockt
Fahrer von Motorrädern und offenen Pkw gleichermaßen aus dem Winterschlaf.
Zweiradfahrer sollten sich aufgrund der Winterpause vorsichtig ins
Straßenverkehrsgeschehen einfügen, um Unfälle zu vermeiden. „Insbesondere aber
müssen sie sich mit Änderungen bei der Hauptuntersuchung (HU) vertraut machen“,
weiß Dr. Jürgen Brauckmann, Vorstand Mobilität der TÜV Rheinland Group.


Grund ist die am 10. Februar 2006 im Bundesrat
verabschiedete 41. Änderungsverordnung (ÄVO), die für  Kraftfahrer einige
Neuerungen mit sich bringt, die ab 1. April 2006 in Kraft treten.

Für den Pkw-Fahrer gibt es
Neuerungen. So ist die Prüfung von elektronisch geregelten Systemen ab April im
Rahmen der Hauptuntersuchung Vorschrift. Die Sachverständigen der TÜV Rheinland
Group stellen auf Basis der Systemdaten, die für jedes Fahrzeug bereitgestellt
werden, fest, ob beispielsweise das Antiblockiersystem (ABS), das elektronische
Stabilitätsprogramm(ESP) oder Airbags richtig funktionieren. Dazu stellt der
Hersteller Informationen zur Verfügung, aus denen hervorgeht, welche
sicherheitsrelevanten Systeme in einem Fahrzeug stecken. Diese Infos dienen den
Experten der TÜV Rheinland Group bei der Hauptuntersuchung. „Die Einbeziehung
elektronisch geregelter Systeme macht sehr viel Sinn“, sagt Dr. Brauckmann,
„denn ähnlich wie bei mechanischen oder hydraulischen Systemen verlässt sich der
Fahrer ja schon im Normalbetrieb auf die Funktionsfähigkeit dieser das
Fahrverhalten des Autos regelnden Systeme.“ Gerd Mylius ergänzt: „Die
Integration dieser Prüfung trägt in hohem Maße dazu bei, die Fahrzeugsicherheit
zu optimieren und leistet einen wichtigen Beitrag zur Unfallvermeidung –
allerdings nur, wenn sie auch wirklich im Alltagsbetrieb funktionieren.“

Betroffen von den Änderungen der 41. ÄVO
sind auch die Fahrer von OBD-Fahrzeugen (On-Board-Diagnose). OBD bedeutet nichts
anderes als eine Art Eigenberwachung der Fahrzeuge im Hinblick auf alle
relevanten Bauteile, die für die Abgasreinigung verantwortlich sind. Eventuelle
Fehler im System werden dem Fahrer durch eine Warnleuchte im Armaturenbrett
angezeigt. Zusätzlich werden Fehler im Motormanagement im Fehlerspeicher der OBD
abgelegt. Bei der nun neuen Abgasuntersuchung wird dieser Fehlerspeicher
ausgelesen und bewertet, gegebenenfalls durch eine Abgasmessung ergänzt.

Für Pkw ohne OBD ändert sich bis zum
Jahre 2010 nichts. Dann jedoch erfolgt zum 1. Januar 2010 die komplette
Zusammenlegung beider Untersuchungen für alle Fahrzeuge. Die AU-Plakette auf dem
vorderen Kennzeichen entfällt, eine gültige Abgasuntersuchung wird durch die
Prüfplakette der Hauptuntersuchung bestätigt. Wer vor dem 1. April sein Fahrzeug
durch den TÜV bringen möchte, für den bleibt alles beim Alten.

Für den Motorradfahrer wird
zusätzlich in die bisher bekannte Hauptuntersuchung eine Umweltuntersuchung
integriert. Sie besteht aus einem Abgastest und einer Geräuschuntersuchung. Als
Grenze für den CO-Gehalt im Abgas gelten die Werte des Herstellers, oder, falls
diese nicht vorliegen, folgende Werte: 4,5 Vol-% bei Motorrädern ohne
Katalysator oder mit ungeregeltem Katalysator im Leerlauf und 0,3 Vol-% bei
Fahrzeugen mit geregeltem Katalysator im erhöhtem Leerlauf. Darüber hinaus wird
eine Geräuschmessung eingeführt, um beispielsweise Veränderungen von
Auspuffanlagen festzustellen. So wird die subjektive Geräuschmessung, die auch
bisher in der HU schon immer durchgeführt wurde, konkretisiert. Wird bei einer
Fahrprobe entdeckt, dass die Auspuffgeräusche zu laut sind, muss das
Standgeräusch überprüft werden.

Gerd
Mylius, Leiter der Technischen Prüfstelle NRW, erklärt dazu: „Feldversuche und
zahlreiche Messungen im Vorfeld der Motorrad-AU haben ergeben, dass keine
nennenswerten Probleme zu erwarten sind. Im Gegenteil – es ist davon auszugehen,
dass so gut wie alle Motorräder den Umwelt-Check bei den Prüfstellen der TÜV
Rheinland Group bestehen.“ Der TÜV Rheinland sieht sich als Partner und Berater
der Motorradfahrer. Die Experten raten allen Motorradfahrern angesichts der
neuen Gesetzeslage, den 1. April abzuwarten und danach zur Hauptuntersuchung zu
gehen.
 
Fragen zu den Neuerungen der Hauptuntersuchung
beantworten Fachleute der TÜV Rheinland Group unter der Servicenummer 0180-5 00
8838 (0,12 Euro pro Minute).

Das
Wichtigste in Kürze:
1.)      
 Zeitliche Zusammenlegung von HU und AU für OBD-Fahrzeuge
2.)        Abgas- und Geräuschprüfung für
Motorräder
3.)        Prüfung von
elektronisch geregelten sicherheitsrelevanten Systemen (EGS) im Rahmen der HU- 2 –

Die Prüfstellen der TÜV Rheinland Group
bieten ab 1. April diese Motorrad-Abgasuntersuchung neben der Hauptuntersuchung
an. Die Prüfstellen sind in der Vergabe der Termine flexibel: Beispielsweise
kann der Zeitpunkt für Haupt- und Abgasuntersuchung über das Internet unter
www.tuv.com/termin und dem Kundenservicecenter unter der kostenlosen Hotline
0800-8838 8838 vereinbart werden. Fragen zur Umweltuntersuchung werden unter der Servicenummer 01805 00 8838 (0,12 Euro pro Minute) beantwortet.

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